Mittwoch, 24. Juli 2024

Info: Pressekonferenz

 Liebe Freundinnen und Freunde der Einsicht,

ein Leser hat mich gebeten, einen Link zu einer Pressekonferenz zu "allen RKI-Protokollen" an die Leser der Einsicht zu schicken. Ich habe mich nie intensiv mit Corona-Kritik befasst und bin auch viermal geimpft. Ob und inwieweit das Video authentisch und inhaltlich richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Den in dem Video sprechenden Professor Homburg gibt es tatsächlich. Die Süddeutsche Zeitung schrieb über ihn, er habe sich unter die Querfront gemischt. Wer den Link haben möchte, kann ihn von mir anfordern.

Mit solidarischen Grüßen
Wilhelm

Samstag, 20. Juli 2024

Über das Verbot von Compact

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 41 vom 19.7.2024

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Frau Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Compact GmbH, die Herausgeberin von Compact Magazin, verboten. Ihr Vermögen wurde beschlagnahmt, zahlreiche Firmen- und Privaträume wurden in einer Nacht- und Nebelaktion mit einem großen Polizeiaufgebot durchsucht. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Dr. iur. Rettler.

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Die Einsicht: Herr Rettler, Sie haben sich sicherlich über die Maßnahme der Frau Faeser gefreut.

Herr Rettler: Nein, wie kommen Sie darauf?

Die Einsicht: Das Compact-Magazin war doch rechts und Sie sind links, da liegt es doch nahe, dass sie diese staatliche Maßnahme gegen ihren politischen Gegner gut finden.

Herr Rettler: Das rechts/links-Schema taugt nichts mehr. Ich lehne die Maßnahme der Frau Faeser entschieden ab. Sie ist mit dem Grundrecht der Pressefreiheit nicht vereinbar. Das muss doch ein Blinder mit Krückstock merken. Ich verstehe diejenigen Politiker der Linkspartei nicht, die die Verfügung begrüßt haben. Für mich sind die nicht links, sondern link. Die Verbotsverfügung verbreitet Angst. Ich habe mir dreimal überlegt, dieses Interview zu geben, weil ich nicht weiß, wie weit der Staat bei der Einschränkung auch meiner Grundrechte noch gehen wird.

Die Einsicht: Die meisten Bundesbürger fühlen sich doch in ihrer Meinungsäußerungsfreiheit nicht beeinträchtigt.

Herr Rettler: Das ist auch keine besondere Leistung, wenn man sich nur an der herrschenden Meinung orientiert und die wenigen kritischen Medien ignoriert. Dabei meine ich insbesondere marxistische Zeitungen wie junge welt und UZ. Auch die Weltwoche aus der Schweiz, ein konservatives Blatt, das jedoch ernsthaft auf Ausgewogenheit bedacht ist, bringt Informationen, die dem Mainstream widersprechen.

Die Einsicht: Herr Elsässer hat erklärt gegen die Verfügung der Frau Faeser gerichtlich vorgehen zu wollen. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Herr Rettler: Objektiv ist Herr Elsässer im Recht. Aber es ist normal, dass in Gerichtsverfahren außerprozessuale Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle spielen können. Man darf sich daher nicht auf die Erwägung beschränken, dass Herr Elsässer den Prozess schon gewonnen hat.

Die Einsicht: Worin sehen Sie den wahren Grund für die Verbotsverfügung?

Herr Rettler: Ich weiß es nicht, auffällig ist aber, dass sich das Compact Magazin für Frieden mit Russland ausgesprochen hat. Dieser Umstand ist in der Berichterstattung über die Verbotsverfügung nicht erwähnt worden, soweit ich das mitbekommen habe. Könnte es sein, dass das Verbot in Wirklichkeit erlassen wurde, um einen Gegner der deutschen Kriegspolitik auszuschalten?

Die Einsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Zitate:

In der Debatte über das Grundgesetz sagte der Vorsitzende der KPD, Max Reimann: „Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben.“

„Als die Nazis die Kommunisten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. 

Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschaftler.

Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude.

Als sie mich holten, gab es keine mehr, der protestieren konnte.“

Martin Niemöller

Montag, 15. Juli 2024

„Unsere Demokratie“ - Ein Zitat von Herrn Bundespräsidenten Dr. jur. Frank-Walter Steinmeier

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 40 vom 16.78.2024
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Herr Steinmeier hat kürzlich von „unsere Demokratie“ gesprochen. Dieser aus nur zwei Wörtern bestehende Ausdruck gibt Anlass zu verblüffenden Überlegungen. Die Einsicht sprach darüber mit Herrn Prof. Dr. phil. Emil Großhans, emeritierter Professor für Linguistik an der Ruhr-Universität Bochum.
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Die Einsicht: Herr Großhans, was ist denn an dem Ausdruck „unsere Demokratie“ verblüffend?

Herr Großhans: Bei genauem  Hinsehen fällt auf, dass beide Wörter Homonyme sind.

Die Einsicht: Die Einsicht hat sich bereits mit dem Homonym befasst, zuletzt am 27.5.2024. Trotzdem bitten wir um kurze Erläuterung, weil viele unserer Leser vielleicht nicht behalten haben, was damit gemeint ist.

Herr Großhans
: Ein Homonym ist ein Wort mit mehreren Bedeutungen, zum Beispiel „Leiter“

Die Einsicht
: Und inwiefern soll „unsere“ bzw. „uns“ mehrere Bedeutungen haben.

Herr Großhans
: Da gibt es doch den Pluralis Majestatis, Plural der Majestität: „Wir Wilhelm von Gottes Gnaden“. Der deutsche Kaiser sprach über sich nicht mit „ich“, sondern mit „wir“.

Die Einsicht: Hat Herr Steinmeier mit dem diskutierten Ausdruck „meine Demokratie“ gemeint?

Herr Großhans: Wohl nicht, das wäre von der Öffentlichkeit auch nicht gut aufgenommen worden. Er meinte offenbar sich und diejenigen, die mit den Verhältnissen in Deutschland zufrieden sind, wohl nicht alle Bundesbürger, insbesondere nicht die Kommunisten und ihre Anhänger.
 
Die Einsicht: Und warum ist der Ausdruck „Demokratie“ ein Homonym.

Herr Großhans: In der Einsicht von gestern haben Sie doch dargelegt, dass die repräsentative Demokratie eine kapitalistische Elitendemokratie ist, nämlich die Verwaltung einer dummen Mehrheit  durch eine Minderheit von Weisen. Das hat mit „Volksherrschaft“, dem Wortsinn vom „Demokratie“, nichts zu tun. Wenn Herr Steinmeier von „unsere Demokratie“ spricht, dann kann das so interpretiert werden, dass er als führendes Mitglied der Elite dieses Landes die Herrschaft der Elite über das Volk meint.

Die Einsicht
: HerrGroßhans, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Über die repräsentative Demokratie - Ein Zitat von Bakunin

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 39 aus 24 vom 15.7.2024 __________________________________________________________________________

Herr Dr. Rettler hat sich das Buch Hybris und Nemesis von Rainer Mausfeld zugelegt und ist dabei auf das folgende interessante Zitat von Bakunin gestoßen: - soweit Mausfeld – „die Verwaltung einer Mehrheit durch eine Minderheit im Namen der angeblichen Dummheit ersterer und der angeblichen Weisheit letzterer“. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Rettler. 

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Die Einsicht: Wie kommen Sie dazu, sich mit Bakunin zu befassen, der war nach dem Philosophenlexikon der DDR ein Anarchist und Gegner von Marx und Engels. 

Herr Rettler: Immerhin hat das Philosophenlexikon ihm fünf Seiten gewidmet. Da kann er nicht völlig unbedeutend gewesen zu sein. Ich finde das Zitat sehr gut. 1 Rainer Mausfeld, Hybris und Nemesis, Neuisenburg 2023, S. 294 

Die Einsicht: Was ist denn eine kapitalistische Elitendemokratie? 

Herr Rettler: Damit ist die sogenannte repräsentative Demokratie gemeint, die in den USA erfunden wurde und in der Bundesrepublik in höchsten Tönen gelobt wird. Die, die sich die repräsentative Demokratie ausgedacht hatten, waren durchweg sehr begüterte Vertreter der Ausbeuterklassen. Das Zitat von Bakunin verdeutlicht jedenfalls mit aller Klarheit das Wesen der repräsentativen Demokratie wie unsere Herrschenden sie darstellen: Die Mehrheit sei dumm, darum dürfe sie nicht regieren. Die herrschende Minderheit sei weise, woraus sich ihr Recht zur Herrschaft ergebe. Mit Volksherrschaft hat das nichts zu tun. 

Die Einsicht: Aber es ist doch polemisch zu sagen, in der repräsentativen Demokratie herrsche die Minderheit, weil die Mehrheit dumm ist. 

Herr Rettler: Das mag sein, aber es ist richtig. Was polemisch ist, ist nicht zwingend auch unrichtig. Genau betrachtet geben die Apologeten der repräsentativen Demokratie auch sogar zu, dass die Dummen nichts zu sagen haben sollen. Es gab Zeiten in Westdeutschland, da wurden direkte Demokratie wie in der Schweiz und imperatives Mandat intensiv diskutiert und gefordert. Mir ist es schon peinlich, darauf hinweisen zu müssen, dass die AfD für direkte Demokratie eintritt. 

Die Einsicht: Herr Mausfeld bezeichnet den Ausdruck repräsentative Demokratie als Wortbetrug2 . Stimmen Sie dem zu? 

Herr Rettler: Demos heißt Volk und Kratos Herrschaft. Wer will 2 Mausfeld S. 258 ernsthaft behaupten, dass in Deutschland das Volk herrscht. Logisch betrachtet ist repräsentative Demokratie ein Widerspruch in sich. Wortbetrug passt genau. 

Die Einsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Freitag, 21. Juni 2024

Verschwörungstheoretiker und Dysphemismen

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 30 vom 21.6.2024

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Unser Leser Dipl.-Phil. Johannes Schnell aus Stuttgart1 hat sich dagegen gewandt, Herrn Dr. Daniele Ganser zur Kriegspolitik der Amerikaner zu zitieren (Einsicht Nr. 29). Herr Ganser sei ein Verschwörungstheoretiker und gelte in weiten Teilen des deutschen Bildungsbürgertums als persona non grata. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Prof. Dr. phil. Emil Großhans, emeritierter Professor für Linguistik an der Ruhr-Universität, Bochum2

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Die Einsicht: Herr Großhans, was ist eine Verschwörungstheorie?

Herr Großhans: Da müssen wir zuerst klären, was eine Theorie ist. Vereinfacht gesagt enthält eine Theorie Aussagen über einen Bereich der Wirklichkeit. Eine Verschwörungstheorie ist nach der Vorstellung der Verfechter dieses Ausdrucks immer unwahr und wird von den Verschwörungstheoretikern vertreten, obwohl sie durch eindeutige wissenschaftliche Belege widerlegt ist.

Die Einsicht: Was halten Sie von den Begriffen Verschwörungstheorie und Verschwörungstheoretiker?

Herr Großhans: Das sind keine Begriffe, sondern Ausdrücke, Wörter. Sie sind überflüssig.

Die Einsicht: Wie das?

Herr Großhans: Entweder ist eine Theorie falsch, dann muss man das sagen. Die Bezeichnung eines Menschen als Verschwörungstheoretiker ist ein Angriff gegen die Person und damit unsachlich. Genauso ist es, wenn gegen eine bestimmte Theorie die sexuelle Orientierung ihres Verfassers ins Feld geführt wird. Jemanden, der unbestreitbar wahre Tatsachen erklärt, wie im Falle von Herrn Ganser und der Einsicht, als Verschwörungstheoretiker zu titulieren, weil er sich angeblich anderweitig an Verschwörungstheorien beteiligt hat, ist dysphemistisch.

Die Einsicht: Was ist das denn schon wieder?

Herr Großhans: Ein Dysphemismus ist ein Wort mit herabsetzender, ehrabschneidender Nebenbedeutung, man sagt auch Totschlagausdruck. Mit dem, der als Verschwörungstheoretiker abgestempelt ist, braucht man sich inhaltlich nicht mehr auseinanderzusetzen - meint man.

Die Einsicht: Und was ist eine persona non grata?

Herr Großhans: Eine unerwünschte Person. Mit der braucht man sich auch nicht auseinandersetzen - meint man.

Die Einsicht: Können Sie auch dafür ein Beispiel nennen?

Herr Großhans: Der Herausgeber der Einsicht ist so eine Person, weil er Kommunist ist. Seine Zuschriften und Mitteilungen werden von der Presse grundsätzlich nicht abgedruckt.

Die Einsicht: Herr Großhans, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Montag, 3. Juni 2024

Tatbestandswidrigkeit indiziert Rechtswidrigkeit

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 27 vom 3.6.2024

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Wer über den Ukraine-Krieg spricht, sagt normalerweise dabei, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. Für die Freunde der Ukraine versteht sich das von selbst. Es gibt aber Menschen, die sich für einen Frieden in der Ukraine einsetzen, aber trotzdem betonen, dass es sich aus Sicht Russlands um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. In den letzten Tagen haben wir so Sevim Dagdelen, Daniele Ganser und Oskar Lafontaine gehört. Darüber sprechen wir mit Herr Dr. jur. Friedrich Strauch.

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Die Einsicht: Herr Strauch, darf man in Deutschland über den Ukraine-Krieg sprechen, ohne zu betonen, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt?

Herr Strauch: Normalerweise kann so etwas in Deutschland nicht strafbar sein, aber das Meinungsstrafrecht ist in Deutschland erheblich in Bewegung geraten. Am Ende spielt die Meinungsfreiheit keine Rolle mehr. Dieses Ende hat dann mit einer freiheitlichen demokratischen Ordnung nichts mehr zu tun. Spannender ist die Frage, ob man in Deutschland sagen darf, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war.

Die Einsicht: Und wie stehen Sie dazu?

Herr Strauch: Ich will der Frage ausweichen und zunächst auf die Überschrift dieses Interviews eingehen: Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit.

Die Einsicht: Wir haben diese Überschrift auf Ihren Wunsch hin gewählt, was bedeutet sie?

Herr Strauch: Unseren nicht juristischen Lesern ist zu sagen, dass in der theoretischen Konstruktion eines Verbrechens an erster Stelle der Tatbestand steht. Sind die tatsächlichen Erfordernisse eines Tatbestandes erfüllt, dann sagt man, dass die Rechtswidrigkeit der Handlung indiziert ist. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Handlung rechtswidrig ist, insbesondere nicht, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen.

Die Einsicht: Sie meinen also, Russland könnte angegriffen, aber gleichzeitig Rechtfertigungsgründe gehabt haben?

Herr Strauch: Im Tatsächlichen ist mir da vieles unklar. Für die russische Seite wird u.a. geltend gemacht, dass die ukrainische Regierung im Jahre 2014 durch einen von den USA initiierten Putsch an die Macht gekommen ist, die ukrainische Regierung einen Bürgerkrieg gegen die Bevölkerung im Don-Bas mit 14.000 Toten Zivilisten geführt hat. Ich sage nicht, dass der Krieg Russlands juristisch gerechtfertigt war, weil mir für eine solche Erklärung die notwendigen Detailkenntnisse fehlen.

Die Einsicht: Herr Strauch, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Sonntag, 2. Juni 2024

Höcke zwo

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 25 vom 25.5.2024

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In der letzten Einsicht haben wir mit Herrn Rettler über das Höcke-Urteil gesprochen. Dagegen haben unsere Leser Johannes Schnell aus Stuttgart1 und Franz Bauer aus Sonneberg2 Protest erhoben. Über ihre Einwendungen sprachen wir mit Herrn Rettler.

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Die Einsicht: Herr Rettler. Sie haben gesagt, dass es darum geht, ob Herr Höcke die streitgegenständlichen Worte im Wissen und Wollen, dass es sich um eine Parole der SA gehandelt hat, verwendet hat. Das Bestreiten des Herrn Höcke sei nicht abwegig. Herrn Schnell hat darauf erwidert, er sei davon überzeugt, dass Herr Höcke diesen SA-Spruch in vollem Wissen benutzt hat. Zu behaupten, den Spruch bzw. dessen Herkunft nicht gekannt zu haben, sei eine der lächerlichsten und unglaubwürdigsten Aussagen, die er jemals gehört habe. Wollen Sie an Ihrer Einschätzung festhalten?

Herr Rettler: Ich habe mich zugegebenermaßen von der Verteidigung des Herrn Höcke in Boxhorn jagen lassen. Die ist immer darauf herumgeritten, dass die Parole bereits vor den Nazis verwendet worden ist, u.a. von einer sozialdemokratischen Organisation. Dann habe ich gesagt, wenn Herr Höcke ohne Vorsatz gehandelt hätte, dann wäre das Urteil rechtswidrig. Jetzt sehe ich die Dinge anders.

Die Einsicht: Was ist denn neu.

Herr Rettler: In der öffentlichen Diskussion ist ein wesentlicher strafrechtlicher Gesichtspunkt außer Betracht geblieben, der bedingte Vorsatz.

Die Einsicht: Was ist das denn?

Herr Rettler: Der bedingte Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt noch für sicher, sondern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

Die Einsicht: Das hört sich alles etwas kompliziert an.

Herr Rettler: Der Spruch Alles ... ist typischer Nazijargon. Das wusste Herr Höcke, als er ihn in den Mund nahm. Also hat er mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

Die Einsicht: Herr Schnell hat Ihnen eine fehlerhafte Bezugnahme auf den kategorischen Imperativ vorgeworfen.

Herr Rettler: Das sehe ich nicht so. Ich habe gesagt, dass ich rechtswidrige Urteile auch dann schlecht finde, wenn sie gegen den politischen Gegner ergangen sind.

Die Einsicht: HerrBauer hat die Verwendung des Begriffs Rechtsstaat beanstandet. Es sei ein Begriff des Klassengegners.

Herr Rettler: Da muss ich zuerst Widerspruch gegen die Verwendung des Wortes „Begriff“ erheben. Das kann ich aber an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. Richtig ist, dass der Begriff des Rechtsstaates ideologisch aufgeladen ist und zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Klassenverhältnisse gebraucht wird. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, vom bürgerlichen Staat unsere bürgerlichen und demokratischen Rechte einzufordern. Illusionen dürfen wir uns dabei nicht machen.

Die Einsicht: Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Selbstverteidigungsrecht

 Die Einsicht Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 57 aus 24 vom 28.10.2024 _________________________________________________________...