Die Einsicht Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 46 vom 12.8.2024 __________________________________________________________________
Mit dem Verbot von Compact Magazin hat sich die Einsicht in ihrer Ausgabe vom 19.7.2024 befasst. Nunmehr ist bei youtube ein Interview dazu mit dem renommierten Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zu sehen. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Dr. Rettler. __________________________________________________________________
Die Einsicht: In einer knappen Stunde hat sich Herr Steinhöfel zu den Aussichten von juristischen Maßnahmen gegen das Verbot der Compact GmbH, als Herausgeberin von Compact Magazin geäußert. Wie stehen Sie dazu.
Herr Rettler: Aus juristischer Sicht kann ich Herrn Steinhöfel nur zustimmen.
Die Einsicht: Herr Steinhöfel hat der Klage und dem Eilantrag gegen das Verbot sehr gute Erfolgsaussichten bescheinigt. Sehen Sie das auch so?
Herr Rettler: Bereits in der Einsicht vom 19.7.2024 habe ich mich zurückhaltender geäußert. Herr Steinhöfel hat staatstheoretische Überlegungen außer Betracht gelassen.
Die Einsicht: Wie meinen Sie das?
Herr Rettler: Seit dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik spielt die marxistische Staatstheorie in Deutschland praktisch keine Rolle mehr, was nicht besagt, dass sie falsch ist.
Die Einsicht: Was besagt diese Theorie?
Herr Rettler: Dass der Staat ein Produkt der Klassengesellschaft ist, nämlich ein Instrument der herrschenden Klasse zur Beherrschung der unterdrückten Klasse.
DieEinsicht: Das mag ja interessant sein, aber welche Konsequenz hätte diese Überlegung für Herrn Steinhöfel haben können.
HerrRettler: Die Justiz ist ein Bestandteil des Staates. Die herrschende Klasse kann die Justiz und die Exekutive für die Durchsetzung ihrer Interessen instrumentalisieren.
DieEinsicht: Aber das widerspricht doch dem Rechtsstaat.
Herr Rettler: Genau, Klassenjustiz und politische Justiz sind Unterfälle interessengeleiteter Rechtsfindung. Diese widerspricht dem Rechtsstaatsgedanken. Frau Innenministerin Nancy Faeser hat sich bei dem Verbot der Compact GmbH über die Grundrechte der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit hinweggesetzt. Das durfte sie nicht, denn auch die Exekutive muss die Grundrechte respektieren.
Die Einsicht: Daraus würde folgen, dass Frau Faeser bei Verhängung des Compact-Verbots im Sinne der herrschenden Klasse gehandelt hat?
Herr Rettler: Zumindest im Interesse einer Fraktion derselben. Interna kenne ich nicht.
Die Einsicht: Ist es vorstellbar, dass das Bundesverwaltungsgericht die interessengeleitete Rechtsfindung zum Nachteil von Herrn Elsässer fortsetzt?
Herr Rettler: Ich halte das für möglich. Denken Sie an die Berufsverbote. Da wurden Kommunisten, insbesondere Lehrer wegen ihrer Gesinnung aus dem Staatsdienst entfernt. DieEinsicht: Man wollte eben verhindern, dass sie unsere Schüler indoktrinieren. HerrRettler: So etwas hat es nie gegeben.
Die Einsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
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