Freitag, 21. Juni 2024

Verschwörungstheoretiker und Dysphemismen

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 30 vom 21.6.2024

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Unser Leser Dipl.-Phil. Johannes Schnell aus Stuttgart1 hat sich dagegen gewandt, Herrn Dr. Daniele Ganser zur Kriegspolitik der Amerikaner zu zitieren (Einsicht Nr. 29). Herr Ganser sei ein Verschwörungstheoretiker und gelte in weiten Teilen des deutschen Bildungsbürgertums als persona non grata. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Prof. Dr. phil. Emil Großhans, emeritierter Professor für Linguistik an der Ruhr-Universität, Bochum2

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Die Einsicht: Herr Großhans, was ist eine Verschwörungstheorie?

Herr Großhans: Da müssen wir zuerst klären, was eine Theorie ist. Vereinfacht gesagt enthält eine Theorie Aussagen über einen Bereich der Wirklichkeit. Eine Verschwörungstheorie ist nach der Vorstellung der Verfechter dieses Ausdrucks immer unwahr und wird von den Verschwörungstheoretikern vertreten, obwohl sie durch eindeutige wissenschaftliche Belege widerlegt ist.

Die Einsicht: Was halten Sie von den Begriffen Verschwörungstheorie und Verschwörungstheoretiker?

Herr Großhans: Das sind keine Begriffe, sondern Ausdrücke, Wörter. Sie sind überflüssig.

Die Einsicht: Wie das?

Herr Großhans: Entweder ist eine Theorie falsch, dann muss man das sagen. Die Bezeichnung eines Menschen als Verschwörungstheoretiker ist ein Angriff gegen die Person und damit unsachlich. Genauso ist es, wenn gegen eine bestimmte Theorie die sexuelle Orientierung ihres Verfassers ins Feld geführt wird. Jemanden, der unbestreitbar wahre Tatsachen erklärt, wie im Falle von Herrn Ganser und der Einsicht, als Verschwörungstheoretiker zu titulieren, weil er sich angeblich anderweitig an Verschwörungstheorien beteiligt hat, ist dysphemistisch.

Die Einsicht: Was ist das denn schon wieder?

Herr Großhans: Ein Dysphemismus ist ein Wort mit herabsetzender, ehrabschneidender Nebenbedeutung, man sagt auch Totschlagausdruck. Mit dem, der als Verschwörungstheoretiker abgestempelt ist, braucht man sich inhaltlich nicht mehr auseinanderzusetzen - meint man.

Die Einsicht: Und was ist eine persona non grata?

Herr Großhans: Eine unerwünschte Person. Mit der braucht man sich auch nicht auseinandersetzen - meint man.

Die Einsicht: Können Sie auch dafür ein Beispiel nennen?

Herr Großhans: Der Herausgeber der Einsicht ist so eine Person, weil er Kommunist ist. Seine Zuschriften und Mitteilungen werden von der Presse grundsätzlich nicht abgedruckt.

Die Einsicht: Herr Großhans, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Montag, 3. Juni 2024

Tatbestandswidrigkeit indiziert Rechtswidrigkeit

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 27 vom 3.6.2024

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Wer über den Ukraine-Krieg spricht, sagt normalerweise dabei, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. Für die Freunde der Ukraine versteht sich das von selbst. Es gibt aber Menschen, die sich für einen Frieden in der Ukraine einsetzen, aber trotzdem betonen, dass es sich aus Sicht Russlands um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. In den letzten Tagen haben wir so Sevim Dagdelen, Daniele Ganser und Oskar Lafontaine gehört. Darüber sprechen wir mit Herr Dr. jur. Friedrich Strauch.

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Die Einsicht: Herr Strauch, darf man in Deutschland über den Ukraine-Krieg sprechen, ohne zu betonen, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt?

Herr Strauch: Normalerweise kann so etwas in Deutschland nicht strafbar sein, aber das Meinungsstrafrecht ist in Deutschland erheblich in Bewegung geraten. Am Ende spielt die Meinungsfreiheit keine Rolle mehr. Dieses Ende hat dann mit einer freiheitlichen demokratischen Ordnung nichts mehr zu tun. Spannender ist die Frage, ob man in Deutschland sagen darf, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg war.

Die Einsicht: Und wie stehen Sie dazu?

Herr Strauch: Ich will der Frage ausweichen und zunächst auf die Überschrift dieses Interviews eingehen: Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit.

Die Einsicht: Wir haben diese Überschrift auf Ihren Wunsch hin gewählt, was bedeutet sie?

Herr Strauch: Unseren nicht juristischen Lesern ist zu sagen, dass in der theoretischen Konstruktion eines Verbrechens an erster Stelle der Tatbestand steht. Sind die tatsächlichen Erfordernisse eines Tatbestandes erfüllt, dann sagt man, dass die Rechtswidrigkeit der Handlung indiziert ist. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Handlung rechtswidrig ist, insbesondere nicht, wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen.

Die Einsicht: Sie meinen also, Russland könnte angegriffen, aber gleichzeitig Rechtfertigungsgründe gehabt haben?

Herr Strauch: Im Tatsächlichen ist mir da vieles unklar. Für die russische Seite wird u.a. geltend gemacht, dass die ukrainische Regierung im Jahre 2014 durch einen von den USA initiierten Putsch an die Macht gekommen ist, die ukrainische Regierung einen Bürgerkrieg gegen die Bevölkerung im Don-Bas mit 14.000 Toten Zivilisten geführt hat. Ich sage nicht, dass der Krieg Russlands juristisch gerechtfertigt war, weil mir für eine solche Erklärung die notwendigen Detailkenntnisse fehlen.

Die Einsicht: Herr Strauch, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Sonntag, 2. Juni 2024

Höcke zwo

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 25 vom 25.5.2024

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In der letzten Einsicht haben wir mit Herrn Rettler über das Höcke-Urteil gesprochen. Dagegen haben unsere Leser Johannes Schnell aus Stuttgart1 und Franz Bauer aus Sonneberg2 Protest erhoben. Über ihre Einwendungen sprachen wir mit Herrn Rettler.

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Die Einsicht: Herr Rettler. Sie haben gesagt, dass es darum geht, ob Herr Höcke die streitgegenständlichen Worte im Wissen und Wollen, dass es sich um eine Parole der SA gehandelt hat, verwendet hat. Das Bestreiten des Herrn Höcke sei nicht abwegig. Herrn Schnell hat darauf erwidert, er sei davon überzeugt, dass Herr Höcke diesen SA-Spruch in vollem Wissen benutzt hat. Zu behaupten, den Spruch bzw. dessen Herkunft nicht gekannt zu haben, sei eine der lächerlichsten und unglaubwürdigsten Aussagen, die er jemals gehört habe. Wollen Sie an Ihrer Einschätzung festhalten?

Herr Rettler: Ich habe mich zugegebenermaßen von der Verteidigung des Herrn Höcke in Boxhorn jagen lassen. Die ist immer darauf herumgeritten, dass die Parole bereits vor den Nazis verwendet worden ist, u.a. von einer sozialdemokratischen Organisation. Dann habe ich gesagt, wenn Herr Höcke ohne Vorsatz gehandelt hätte, dann wäre das Urteil rechtswidrig. Jetzt sehe ich die Dinge anders.

Die Einsicht: Was ist denn neu.

Herr Rettler: In der öffentlichen Diskussion ist ein wesentlicher strafrechtlicher Gesichtspunkt außer Betracht geblieben, der bedingte Vorsatz.

Die Einsicht: Was ist das denn?

Herr Rettler: Der bedingte Vorsatz liegt vor, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung weder anstrebt noch für sicher, sondern für möglich hält und billigend in Kauf nimmt.

Die Einsicht: Das hört sich alles etwas kompliziert an.

Herr Rettler: Der Spruch Alles ... ist typischer Nazijargon. Das wusste Herr Höcke, als er ihn in den Mund nahm. Also hat er mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

Die Einsicht: Herr Schnell hat Ihnen eine fehlerhafte Bezugnahme auf den kategorischen Imperativ vorgeworfen.

Herr Rettler: Das sehe ich nicht so. Ich habe gesagt, dass ich rechtswidrige Urteile auch dann schlecht finde, wenn sie gegen den politischen Gegner ergangen sind.

Die Einsicht: HerrBauer hat die Verwendung des Begriffs Rechtsstaat beanstandet. Es sei ein Begriff des Klassengegners.

Herr Rettler: Da muss ich zuerst Widerspruch gegen die Verwendung des Wortes „Begriff“ erheben. Das kann ich aber an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. Richtig ist, dass der Begriff des Rechtsstaates ideologisch aufgeladen ist und zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Klassenverhältnisse gebraucht wird. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, vom bürgerlichen Staat unsere bürgerlichen und demokratischen Rechte einzufordern. Illusionen dürfen wir uns dabei nicht machen.

Die Einsicht: Wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Montag, 13. Mai 2024

Judensau

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 23 aus 2024 vom 13.5.2024

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Die Wittenberger Judensau ist ein Sandsteinrelief, das seit ca. 1300 an der Stadtkirche Wittenberg angebracht ist. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen Menschen saugen, bei denen es sich um Juden handeln soll. Ein Rabbiner blickt dem Tier in den After. Die Wittenberger Stadtväter und auch die Gerichte haben bislang die Beseitigung der Judensau abgelehnt. Die Einsicht sprach darüber mit Herrn Dr. iur. Rettler.

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Die Einsicht: Herr Rettler, was halten Sie von der Judensau?

Herr Rettler: Sie ist ein widerwärtiges Unwerk.

Die Einsicht: Was ist denn ein Unwerk, dieses Wort haben wir noch nie gehört.

Herr Rettler: Das habe ich mir ausgedacht, weil die deutsche Sprache ein passendes für so ein Ding nicht hat.

Die Einsicht: Soll die Judensau von der Stadtkirche entfernt werden?

Herr Rettler: Bitte verwenden Sie in diesem Interview das Wort J... nicht mehr. Es ist ein Euphemismus. Es beschönigt den Charakter des Unwerks. Ich bin unbedingt für die Entfernung und verstehe überhaupt nicht, wie Menschen, die sich für Demokraten halten, auf die Idee kommen können, sich für den Erhalt dieses Unwerks einzusetzen.

Die Einsicht: Die Stadtkirchengemeinde hat doch eine Bodenplatte vor dem Unwerk angebracht, worin auf den Völkermord an den Juden im sogenannten Dritten Reich hingewiesen wird.

Herr Rettler: Derartige Hinweistafeln können das permanent von dem Unwerk ausgehende Unrecht nicht ansatzweise mindern.

Die Einsicht: Ist denn die Aufrechterhaltung des Unwerks nicht unter historischen Aspekten zu rechtfertigen? Immerhin hängt es schon seit Jahrhunderten an der Stadtkirche.

Herr Rettler; Es ist eine seit Jahrhunderten andauernde Beleidigung des jüdischen Volkes, die sich ständig wiederholt. So eine Straftat kann nicht verjähren und nicht verwirken. Das Unwerk gehört nicht in die Öffentlichkeit, sondern ins Archiv.

Die Einsicht: Hat das Verhalten der Befürworter des Verbleibens des Unwerks an der Stadtkirche etwas mit Antisemitismus zu tun?

Herr Rettler: Das Wort Antisemismus lehne ich ab. Es ist ein Falschwort, wie ich an anderer Stelle dargelegt habe. Ich verwende die Wörter Judenhass und Judenfeindlichkeit. Das Wort Antisemitismus ist für Palästinensergegner äußerst praktisch, weil es nicht definiert ist und so unüberprüfbar als Kampfwort eingesetzt werden kann. Seltsam ist, dass dieselben Menschen, die sich für das Unwerk einsetzen, also gegen die Juden, sich auf die Seite Israels schlagen, wenn es gegen die Palästinenser geht. Das grenzt an Schizophrenie.

Die Einsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Montag, 29. April 2024

Verhältnismäßigkeitsprinzip

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 21 aus 2024 vom 29.4.2024

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Gespräch mit Herrn Dr. iur. Wilhelm Rettler, Wittenberg
Das Gaza-krieg lässt uns nicht los. Zuweilen wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit das Vorgehen Israels dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entspricht. Die Einsicht sprach darüber mit Herrn Rettler.
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Die Einsicht: HerrRettler, was besagt das Verhältnismäßigkeitsprinzip?

Herr Rettler: Bevor ich dies erläutere, möchte ich auf die überholte und grausame Maxime, der Zweck heiligt die Mittel, eingehen. Damit kann man alles rechtfertigen: Ich setzte mir einen bestimmten Zweck und damit ist alles in Ordnung, was ich zur Erreichung dieses Zweckes tue.

Die Einsicht: Wo liegt der Unterschied zum Verhältnismäßigkeitsprinzip?
 
Herr Rettler: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gilt für die Ausübung aller staatlichen Gewalt. 
Es findet auch im europäischen echt Anwendung. Auch hier geht es um Zweck und Mittel. Die
Beurteilung ist aber differenzierter. Zunächst muss ein legitimer Zweck verfolgt werden. Dann ist zu fragen, ob das eingesetzte Mittel geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erreichen. Schließlich ist zu fragen, ob das Mittel erforderlich ist, um den Zweck zu erreichen. Dies ist nicht der Fall, wenn ein milderes Mittel zur Verfügung steht. Letztlich kommt es darauf an, ob die Maßnahme im engeren Sinne verhältnismäßig ist. Dies ist zu verneinen, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt.

Die Einsicht:
Gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch im Staat Israel?

Herr Rettler: Ich kenne mich im israelischen Recht nicht aus, die staatliche Praxis gibt aber Anlass, dies zu bezweifeln. Die israelische Regierung könnte denken, dass dem Staate Israel aufgrund der Festlegungen des Alten Testaments das gesamte Land zwischen Mittelmeer und Jordan zustehe, und sie sich das Land rücksichtslos zurückholen könnte. Die Vertreibung aller Palästinenser aus Gaza ist aber ist mit Sicherheit kein legitimer Zweck im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips, noch weniger die physische Auslöschung der gesamten palästinensischen Bevölkerung.

Die Einsicht: Gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip nur im Bereich des Rechts?

Herr Rettler: Ich verstehe Ethik als die Lehre vom richtigen Handeln. Ich bin der Auffassung, 
dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch im außerrechtlichen Bereich Anwendung finden kann.

Die Einsicht: Herr Rettler wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Sonntag, 21. April 2024

Repressalien gegen Israelkritik

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 20 v0m 24.03.2024

 Gespräch mit Herrn Dr. jur. Friedrich Strauch, Münster 

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Am 16.12.2024 haben wir mit Herrn Dr. Strauch über die Möglichkeit von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen israelkritische Äußerungen in Deutschland gesprochen. Herr Strauch hat die Auffassung vertreten, dass strafrechtliche Maßnahmen gegen sachliche Israelkritik objektivrechtlich nicht möglich sind, mit ihnen aber gerechnet werden muss, wenn Rechtsbeugung zur Anwendung kommt. Kürzlich ist ein Fall von verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu verzeichnen gewesen. Hierüber sprach die Einsicht mit Herrn Strauch. 

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Die Einsicht: Herr Strauch, von welchem verwaltungsrechtlichen Fall sprechen wir? 

Herr Strauch: Vor zwei Wochen wollte der Verein „Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ einen Kongress in Berlin durchführen. Um eine rechtliche Handhabe für das beabsichtigte Verbot zu schaffen, definierten die Behörden die geplante Saalveranstaltung um und behaupteten, es handelte sich um eine öffentliche Versammlung, weil sich vor dem Kongressgebäude eine Warteschlange gebildet hatte. 

Die Einsicht: Was ist von dieser Argumentation zu halten. 

Herr Strauch: Für mein Verständnis ist das hinterf… 

Die Einsicht: Ist das denn nicht auch Rechtsbeugung? 

Herr Strauch: Das ist wohl nicht der Fall, weil die Voraussetzungen des § 356 StGB nicht gegeben sind. Aus Platzgründen kann ich das hier nicht weiter ausführen. 

Die Einsicht: Ist es denn möglich, dagegen noch irgendetwas machen? 

Herr Strauch: Die UZ titelte, dass der Rechtsweg ausgeschlossen sei. Das könnte aber etwas ungenau sein. Richtig ist, dass effektiver Rechtsschutz aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr gegeben war. Es gibt aber wohl die Möglichkeit der sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage. Damit kann man beim Verwaltungsgericht die Feststellung beantragen, dass ein vollzogener Verwaltungsakt rechtswidrig war.

 Die Einsicht: Sollten die Veranstalter dies Weg gehen? 

Herr Strauch: Das ist natürlich mit einem Kostenrisiko verbunden. 

Die Einsicht: Wie bewerten diesen Vorgang im Gesamtzusammenhang von Maßnahmen gegen Israelkritik? 

Herr Strauch: Rechtswidrige straf- und polizeirechtliche Maßnahmen sind zwei Seiten derselben Medaille. Es geht um die rechtswidrige Einschränkung der grundrechtlichen geschützten Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit. Besonders bedenklich ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund der „Staatsräsontheorie“, die so interpretiert wird, als habe sich die deutsche Politik immer der aktuellen politischen Linie Israels zu folgen haben. Das läuft darauf hinaus, Israel die Macht einzuräumen, die deutsche Politik zu bestimmen. Das ist mit der Souveränität der Bundesrepublik und dem Demokratieprinzip nicht vereinbar. 

Die Einsicht: Herr Strauch, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Samstag, 23. März 2024

Über Ideologie

 Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 15 aus 2024 vom 25.3.2024 _______________________________________________

 „Ideologie“ ist ein recht geläufiges Wort. Seine Bedeutung ist nicht immer klar. Wir wollen uns um Verständnis bemühen und darüber mit Herr Heinz Weber aus Torgau 1 sprechen. Dabei haben wir den Abschnitt über Ideologie aus dem Traktat über Logik und Sprache von Wilhelm Rettler verwendet. (Name und Ort von der Redaktion geändert.)

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Die Einsicht: Herr Weber, was ist Ideologie?

Herr Weber: Friedrich Engels sagte, die Ideologie ist ein Prozess, der zwar mit Bewusstsein vom sogenannten Denker vollzogen wird, aber mit einem falschen Bewusstsein. 2 An anderer Stelle sagte er, erst macht man sich aus dem Gegenstand den Begriff des Gegenstandes, dann dreht man den Spieß um und misst den Gegenstand an seinem Abbild, dem Begriff. Nicht der Begriff soll sich nun nach dem Gegenstand soll sich nach dem Begriff richten. (MEW 39, 97) Also: Ideologie ist falsches Bewusstsein. (3 MEW 20, 89)

Die Einsicht: Gibt es auch andere Definitionen?

Herr Weber: Durchaus, es ist daran zu erinnern, dass die Theoretiker im Philosophischen Wörterbuch die sozialistische Ideologie als den Marxismus-Leninismus bezeichnen. Kombiniert man damit die Definition von Engels so würde daraus logisch folgern, dass der Marxismus-Leninismus das falsche sozialistische Bewusstsein ist. Die Definition im Philosophischen Wörterbuch ist damit ad absurdum geführt.

Die Einsicht: Wie ist die Diskussion über die unterschiedlichen Definitionen zu beurteilen?

Herr Weber: Die Verwendung des richtigen Ideologiebegriffs kann gar nicht überschätzt werden. Der Ausdruck Ideologie erfreut sich heute in bürgerlichen Kreisen großer Beliebtheit. Er hat sich zu einem pejorativen Kampfausdruck entwickelt. Er wird gerne verwendet, wenn man den Gegner beschimpfen will. Die Verwendung des Wortes ideologisch ist in der Regel ein sichereres Zeichen für Polemik und oft der Versuch geistigen Totschlags. Die Kommunisten sollten der bürgerlichen Ideologie, also dem falschen Bewusstsein der Bourgeoisie, nicht die „sozialistische Ideologie“ entgegensetzen, sondern die wissenschaftliche Weltanschauung. Sonst kann ihnen vorgeworfen werden, sie hätten falsches Bewusstsein.

Die Einsicht: Herr Weber, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Selbstverteidigungsrecht

 Die Einsicht Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 57 aus 24 vom 28.10.2024 _________________________________________________________...