Mittwoch, 3. Januar 2024

Staatsraison und Existenzrecht Israels

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg vom 22.12.2023

Gespräch mit Dr. iur. Wilhelm Rettler

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Seit dem Überfall der Hamas auf Israel vom 7.10.2023 strömt ein bis dahin weitgehend unbekanntes Wort aus den Mündern von Politikern und stürmt die Schlagzeilen, die deutsche Staatsraison (auch „Staatsräson“). Aber was ist das überhaupt. Carlo Masala, Professor an der Universität der Bundeswehr in München sagte dazu: „Es ist nie in Deutschland ausbuchstabiert worden, was das heißt. Wenn man es wirklich ernst meint, dass das Teil der deutschen Staatraison ist, dann hat das moralisch, politisch eine Art Verfassungsrang. Dann bedeutet das, in dem Moment, wo die Existenz Israels auf dem Spiel steht, müsste Deutschland bereit sein, aktiv Israels zu verteidigen. Das ist die logische Konsequenz.“ Die Einsicht sprach darüber mit Herrn Dr. Rettler.

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Die Einsicht: HerrRettler, was halten Sie von der Definition der Staatsraison von Herr Masala?

Herr Rettler: Es ist keine Definition, sondern eine Beschreibung, was für einen bestimmten Fall gilt, wenn die Existenz Israels bedroht ist. Dann müsse Deutschland Israel aktiv verteidigen. Ich kann ihm nicht darin folgen, dass das logisch sein soll.

Die Einsicht: Das müssen Sie erläutern.

Herr Rettler: Angenommen, dass Israel ohne rechtfertigenden Grund in einen Konflikt geraten ist, aus dem es aus eigener Kraft nicht mehr herauskommt.

Die Einsicht: Aber das ist doch nicht vorstellbar.

Herr Rettler: Ich will doch nur ein Gedankenexperiment machen. Kommen Sie mir bitte nicht damit, dass ein Gedankenexperiment gegen die deutsche Staatsraison verstoßen könne. Angenommen es wäre so, also Israel hätte einen Nachbarn völkerrechtswidrig angegriffen und sei nun ins Hintertreffen geraten. Müsste dann die Bundeswehr Israel in seinem Unrechtskrieg Hilfe leisten? Das kann ja wohl nicht wahr sei.

Die Einsicht: Aber gibt es doch die besondere deutsche historische Verantwortung aufgrund des Holocaust.

Herr Rettler: Die besondere deutsche Verantwortung Deutschlands gegenüber den Juden kann die Beteiligung an Verbrechen Israels nicht rechtfertigen. Aber verlassen wir die Ebene des Gedankenexperiments und betrachten den konkreten Krieg gegen Gaza: Die Hamas hat Israel angegriffen. Israel steht ein Selbstverteidigungsrecht zu. Dieses umfasst nicht das Recht zum Völkermord an den Menschen im Gazastreifen. Auch gibt es im Kriegsvölkerrecht kein Recht auf Rache und Vergeltung.

Die Einsicht: Was ist von der Auffassung des Herrn Masala über den moralisch politischen Verfassungsrang der deutschen Staatsraison zu halten?

Herr Rettler: Diese halte ich für abwegig.

Die Einsicht: Wieso das denn, das hört sich doch gut an?

Herr Rettler: Verfassung ist Recht. Verfassungsrang kann nur Recht haben, nicht Moral und nicht Politik.

Die Einsicht: Kommen wir noch auf das Existenzrecht Israels zu sprechen. Darf man darüber diskutiereen oder verstößt man damit gegen die deutsche Staaatsraison?

Herr Rettler: Nach den Grundrechten des Grundgesetzes, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 GG, kann man selbstverständlich über das Existenzrecht Israels diskutieren. Dieses lässt sich jedoch nicht bestreiten. Die UNO hat im Jahr 1947 der Gründung des Staates Israel zugestimmt und ihm ein Territorium zugewiesen. Israel hat sich damit jedoch nie zufriedengegeben und sein Gebiet durch Landraub, der von der UNO nie anerkannt worden ist, erweitert. Hinsichtlich dieser Erweiterungsflächen besteht kein Existenzrecht.

Die Einsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

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Judensau

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