Freitag, 15. November 2024

Selbstverteidigungsrecht

 Die Einsicht

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 57 aus 24 vom 28.10.2024

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Selbstverteidigungsrecht


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In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist das

Selbstverteidigungsrecht geregelt. In kriegerischen Auseinandersetzungen

wird es von allen Seiten reklamiert. Frau Außenministerium Annalena

Baerbock bemüht es gerne, wenn es gilt, fragwürdiges israelisches Verhalten

zu legitimieren. Die Einsicht sprach mit Herrn Dr. iur. Rettler über das

Selbstverteidigungsrecht.

DieEinsicht: Herr Rettler, was

besagt Art. 51 der UN-Charta?

HerrRettler: Dort steht, dass im

Falle eines bewaffneten Angriffs

gegen ein Mitglied der Vereinten

Nationen das naturgegebene Recht

zur individuellen oder kollektiven

Selbstverteidigung gegeben ist,

kurz gesagt.

DieEinsicht: Was bedeutet

„kollektiv“?


HerrRettler: Das Selbstverteidi-

gungsrecht kann auch im Verbund


mit anderen Staaten, die dem

angegriffenen Staat Nothilfe

leisten, ausgeübt werden.

DieEinsicht: Ist die Regelung

erschöpfend?

HerrRettler: Natürlich nicht,

juristische Kommentare zum


deutschen Notwehrrecht, das dem


Selbstverteidigungsrecht ent-

spricht, umfassen zig Seiten. In


Art. 51 UN-Charta ist vergessen

worden, zu erwähnen, dass es sich

um einen rechtswidrigen Angriff

handeln muss. So heißt es in § 32

Abs. 2 StGB „Notwehr ist die

Verteidigung, die erforderlich ist,

um einen gegenwärtigen

rechtswidrigen Angriff von sich

oder einem anderen abzuwenden.“

Die Rechtswidrigkeit des Angriffs

muss man in Art. 51 hineinlesen.

DieEinsicht: Wie beurteilen Sie

den Ukraine-Krieg?

HerrRettler: Russland weist

darauf hin, dass die ukrainische

Regierung im Donbass einen Krieg

gegen die Zivilbevölkerung


geführt hat, dem bis 2022 14.000

Zivilisten zum Opfer gefallen sind.

Russland könnte also in Nothilfe

gehandelt haben.

DieEinsicht: Was halten Sie

davon?

HerrRettler: Auch kritische

Politiker und Autoren pflegen

normalerweise gebetsmühlenartig

vom völkerrechtswidrigen

russischen Angriffskrieg gegen die

Ukraine zu sprechen. Ich finde das

nicht richtig.

DieEinsicht: War es Herr

Kiesewetter oder war es Herr

Wadepuhl, der gefordert hat,

Deutschland müsse aus Gründen

der Nothilfe in den Krieg gegen

Russland ziehen?

HerrRettler: Zuzutrauen wäre es

beiden. Das Nothilferecht hat

derjenige, der auf Seiten des zuerst

Angegriffenen steht. Hier hatte

aber die Ukraine im zuerst ihre

Bürger im Donbas angegriffen. Sie

hatte kein Notwehrrecht.

DieEinsicht: Gehen wir nach

Israel.

HerrRettler: Israel kümmert sich


nicht um die Regelungen der UN-

Charta. Es macht, was es will. Die


sogenannten gezielten Tötungen

von führenden Mitgliedern von

Hamas uns Hisbollah sind nicht

vom Selbstverteidigungsrecht

gedeckt und daher Mord. So etwas

zu sagen, ist in Deutschland heute

praktisch verboten.

DieEinsicht: Wie ist es mit Rache

und Vergeltung?


HerrRettler: Rache und

Vergeltung sind völkerrechtlich

unzulässig.

DieEinsicht: Was ist mit dem

Verhältnismäßigkeitsprinzip?

HerrRettler: Das

Verhältnismäßigkeitsprinzip ist in

der UN-Charta nicht ausdrücklich

geregelt findet aber nach

zutreffender Auffassung dort auch

Anwendung. Die Einzelheiten sind

nicht unkompliziert, aber es

leuchtet ein, dass die Angriffe

Israels wegen der Ereignisse vom

7.10.2022 in keinem Verhältnis zu

den bedauerlichen Opfern stehen.

Wenn heute von 40.000 toten

Zivilisten die Rede ist, dann ist das

wohl untertrieben, die Zerstörung

Gazas nicht einmal berücksichtigt.

Israel will sich nicht verteidigen,

was immer auch Voraussetzung

der Berufung auf Notwehr ist,

sondern Gaza und seine Menschen

vernichten, um es selbst zu

besiedeln.

DieEinsicht: Herr Rettler, wir

danken Ihnen für dieses Gespräch.

Über das Existenzrecht Israels

 Die Einsicht

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 55 aus 24 vom 11.10.2024

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Der Nah-Ost-Experte Michael Lüders, vertritt in seinem neuen Buch, „Krieg ohne Ende“, die Auffassung, dass es in Deutschland strafbar sei, Israel das Existenzrecht abzusprechen. Wörtlich: „Schon Parolen waren strafbewehrt, weil sie angeblich Israel das, wie es heißt, Existenzrecht absprechen1 .“ Darüber sprach die Einsicht mit Herr Dr. Rettler.

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DieEinsicht: Herr Rettler, macht man sich strafbar, wenn man in Deutschland das Existenzrecht Israels in Frage stellt?

HerrRettler: Ich bin ein entschiedener Gegner von Judenhass und Judenfeindlichkeit. Ich bin ein Befürworter der Entfernung des Judensau genannten Schandmahls von der Wittenberger Stadtkirche. Dieses unsäglichen Ausdrucks bediene ich mich hier nur aus Gründen der Eindeutigkeit. Es hätte an der ach so demokratischen Presse gelegen, sich hier ein Wort auszudenken, was die Juden nicht beleidigt.

DieEinsicht: Wie stehen Sie zum Staat Israel?

HerrRettler: Da habe ich viel zu kritisieren.

DieEinsicht: Dann sind Sie ja doch Antisemit, denn Antiisraelitismus ist Antisemitismus. 1 Lüders, Seite 13

HerrRettler: Wenn jede Kritik an Israel Antisemitismus ist, dann gilt das auch, wenn die Kritik berechtigt ist. Das wiederum bedeutet, dass Kritik an Israel nie berechtigt ist und sein kann. Das läuft auf Mamas Hausordnung hinaus: § 1 Mama hat immer Recht. § 2 Wenn Mama nicht Recht hat, gilt § 1.

DieEinsicht: Wenn Sie im Folgenden über das Existenzrecht Israels sprechen, könnten Sie sich damit nicht strafbar machen?

HerrRettler: Das würde dann umgekehrt auch für Sie als Mittäter gelten.

DieEinsicht: Sie machen uns Angst. HerrRettler: Ich glaube, ich kann sie beruhigen. Ich habe keine Strafvorschrift gefunden, nach der eine sachliche Erörterung des Existenzrechts Israels strafbar sein könnte. Aber man weiß nie, wozu Juristen fähig sein können. Dann will ich mal anfangen. Die Juden leiten das Existenzrecht Israels aus dem Alten Testament ab. Im Buch Genesis, 15, Verse 18 ff. steht folgendes: „An diesem Tag schloss der Herr mit Abraham folgenden Bund: Deinen Nachkommen gebe ich dieses Land vom Grenzbach Ägyptens bis zum großen Strom, dem Eufrat...“ Es folgt eine Aufzählung von 11 Völkern, die heute kaum einer mehr kennt. Ich nehme an, dass das so definierte Gebiet das Land Israels einschließlich der besetzten Gebiete bei weitem übersteigt. So gesehen sind die Eroberungsbestrebungen Israels verständlich.

DieEinsicht: Was halten Sie davon, das Existenzrecht Israels auf das Alte Testament zu stützen.

HerrRettler: Garnichts. Das Alte Testament ist Menschenwerk und strotzt nur so von grauenhaften Geschichten. Gebietsansprüche darauf zu stützen, ist abwegig.

DieEinsicht: Welche weiteren Aspekte sind zu berücksichtigen?

HerrRettler: Ende des 19. Jahrhunderts begann die zionistische Bewegung mit der Planung des israelitischen Staates. Juden in aller Welt wurden aufgefordert, sich in Israel anzusiedeln und Land zu kaufen. Im Jahre 1947 nahm eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung der UNO den Teilungsplan für Palästina zur Gründung zweier unabhängiger (palästinensischer und jüdischer) Staaten an. Die israelische Unabhängigkeitserklärung folgte am 14.5.1948.

DieEinsicht: Also bejahen Sie das Existenzrecht Israels.

HerrRettler: Das ist richtig, es umfasst aber nicht die besetzten Gebiete. 2 Schnapp, Logik für Juristen, 7. Auflage, Seite 93 Ich muss aber noch auf einen mittelbar mit dem Existenzrecht Israels zusammenhängenden Umstand eingehen.

DieEinsicht: Dann tun Sie das.

HerrRettler: Der Philosoph Günter Pohl sagte, „Israels staatlicher Platz ist durch die Shoa begründet und ebenso gerechtfertigt wie ein palästinensischer Staat...“

DieEinsicht: Was meinte er damit?

HerrRettler: Er meinte wohl Ursächlichkeit und rechtliche Begründetheit. Was die Ursächlichkeit angeht, so könnte er recht haben. Vielleicht war die Shoa in der Tat das Motiv für den Teilungsplan der UNO. Wenn es aber so gewesen wäre, wäre es ein fehlerhaftes Motiv gewesen, weil die Shoa kein zureichender Grund dafür gewesen wäre, den Palästinensern Land wegzunehmen. Der Satz vom zureichenden Grunde zählt zu den vier obersten Gesetzen der Logik2 . Es wäre besser gewesen, den Juden einen Teil von Deutschland zuzuweisen, weil Deutschland für die Shoa verantwortlich war. Auf die Wirksamkeit der Staatsgründung hätte aber dieses falsche Motiv wohl keine Auswirkungen. Zu berücksichtigen wäre auch das Prinzip der normativen Kraft des Faktischen. Inwiefern die Shoa den staatlichen Platz Israels rechtlich begründet haben könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen.

DieEinsicht: HerrRettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch

Kommt der dritte Weltkrieg?

Die Einsicht

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 54 aus 24 vom 5.10.2024

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Am 3.10.2024 fand in Berlin eine bundesweite Friedensdemonstration statt. Herr Dr. Rettler war mit einer kleinen Abordnung der DKP Wittenberg dabei. Wir sprachen mit Herrn Rettler über die Gefahr des dritten Weltkriegs.

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DieEinsicht: Herr Rettler, wieviel Teilnehmer hatte die Demonstration am 3.10.2024?

HerrRettler: Genaue Zahlen kenne ich nicht, ich schätze 30.000 bis 40.000 plus minus.

DieEinsicht: Das war doch ein gutes Ergebnis für die Friedensbewegung?

HerrRettler: Es hätte besser sein können, ja müssen. In den 80er Jahren sind in Bonn Hunderttausende gegen die Stationierung der NATO-Mittelstreckenraketen auf die Straße gegangen. Die reichten aber auch nicht, um die Stationierung der Raketen zu verhindern. Die Demo in Berlin wurde in den sogenannten Qualitätsmedien weitgehend totgeschwiegen.

DieEinsicht: Sehen Sie die Gefahr eines dritten Weltkrieges?

HerrRettler: Zu meinem größten Bedauern muss ich sagen, ja. Ich fange mal mit dem Ukraine-Krieg an. Die USA und die Natostaaten haben für zig-Milliarden Waffen in die Ukraine geschickt, trotzdem befindet sich die Ukraine derzeit auf dem Rückzug.

DieEinsicht: Mal ganz ohne Parteinahme für eine der beiden Seiten gefragt: Wäre es nicht das Beste, wenn Russland gewinnen würde, weil dann wenigstens Frieden wäre?

HerrRettler: Umgekehrt könnte man fragen, ob es aus den genannten Gründen nicht das Beste wäre, wenn die Ukraine gewinnen würde? Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber unrealistischer als ein Sieg Russlands.

DieEinsicht: Inwiefern könnte dieser die Gefahr eines dritten Weltkriegs erhöhen?

HerrRettler: Es ist schwer vorstellbar, dass die imperialistischen Staaten, die USA und die NATO, sich mit einem Sieg Russlands abfinden könnten. Obwohl diese Staaten nach meiner Rechtsauffassung bereits heute Kriegsparteien sind, könnten sie Russland offiziell den Krieg erklären und eigene Truppen nach Russland schicken. Das wäre dann schon der dritte Weltkrieg.

DieEinsicht: Welche Rolle spielt dabei der Nah-Ost-Konflikt? 

HerrRettler: Die daraus resultierende Gefahr für den dritten Weltkrieg beschleunigt sich exponentiell. Israel führt Kriege in Gaza, jetzt auch im Libanon und in Syrien und neuestens gegen den Iran. Beide Konfliktherde drohen zusammenzufließen.

DieEinsicht: Warum gehen in Deutschland so wenig Menschen gegen den Krieg auf die Straße?

HerrRettler: Offenbar ist eine Mehrheit der Meinung, dass sie das nicht betrifft, weil eine Weltkriegsgefahr nicht besteht oder ein Weltkrieg spurlos an Deutschland vorbeigehen würde. Eine solche Haltung ist grob unethisch. Ein Krieg, auch wenn er in einem anderen Land stattfindet, darf keinem Menschen egal sein. Ich fühle mich da an das St.-Florians-Prinzip erinnert: „Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd andre an“. Außerdem ist es nicht ausgemacht, dass ein dritter Weltkrieg um Deutschland einen Bogen machen wird.

DieEinsicht: Wie könnte man Menschen bewegen, sich gegen den Krieg zu engagieren?

HerrRettler: Vielleicht indem man ihnen erklärt, wie hoch die Weltkriegsgefahr mittlerweile gewachsen ist. Möglicherweise entwickeln sie daraus die gerechtfertigte Angst, aus der Widerstand erwachsen könnte.

DieEinsicht: Herr Rettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Lex AfD – Ein Einzelfallgesetz ?

 Die Einsicht

Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 53 aus 24 vom 30.9.2024

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Der Verfassungsgerichtshof des Landes Thüringen hat dem Antrag der CDU auf Zulassung der Änderung der Geschäftsordnung des Landtages vor Konstituierung eines neuen Landtages entsprochen. Es handelt sich um bundesweit einen einmaligen Vorgang, der bezweckte, das Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, der AfD, für einen neuen Landtagspräsidenten zu unterlaufen. Darüber sprach die Einsicht mit Herrn Dr. iur. Rettler von der DKP Wittenberg.

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DieEinsicht: Herr Rettler, handelt es sich bei der neuen Geschäftsordnung des Thüringer Landtags um ein Einzelfallgesetz?

HerrRettler: Gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz muss ein Gesetz, durch das ein Grundrecht eingeschränkt werden kann, oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Streng genommen ist die neue Thüringer Geschäftsordnung kein Einzelfallgesetz, weil sie künftig allgemein gelten soll. Es geht ja auch nicht um Grundrechtseinschränkung. Ich finde aber, dass sie und ihr Zustandekommen dem widerspricht, was von den Herrschenden in diesem Land normalerweise als rechtsstaatlich bezeichnet wird. Aber das kennen wir wir ja schon aus den vergeblichen Wahlen der AfD für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestagstages. Aus dem Verhalten der anderen Bundestagsparteien hierzu spricht für mich eine rechtsstaatswidrige Gesinnung.

DieEinsicht: Ist es nicht merkwürdig, wenn Sie als Kommunist, sich auf eine rechtsstaatliche Argumentation berufen?

HerrRettler: Der reine Rechtsstaat, in dem alles nach Recht und Gesetz geregelt wird, ist sicherlich eine Fiktion. Gerade, wenn bestimmte Interessen, insbesondere Klasseninteressen berührt sind, können und werden Entscheidungen zugunsten eines Interesses und gegen die Rechtsgleichheit ausfallen. Das Gegenteil des Rechtsstaats ist der Willkürstaat. Da macht der Staat, was er will. Wir Kommunisten müssen froh sein, wenn wir uns bei juristischen und politischen Auseinandersetzungen auf den Rechtsstaat berufen können, wenngleich das auch nicht immer Erfolg hat. Berühmte Negativbeispiele sind das Verbot der KPD im Jahre 1956 und die Berufsverbote. Zurzeit befinden wir uns wieder in dem Stadium eines reaktionär-militaristischen Staatsumbaus. Hier gilt es besonders, demokratische Rechte zu verteidigen.

DieEinsicht: Warum wird seitens der sogenannten Altparteien so vehement gegen die AfD vorgegangen?

HerrRettler: Klassentheoretisch ist mir das ein Rätsel. Die Altparteien vertreten durchweg die Interessen der Monopolbourgeoisie. Die AfD tut das auch. Beide Lager eint ein militanterAntikommunismus und die bedingungslose Unterstützung Israels im Nah-Ost-Konflikt. Allein im Ukraine-Krieg hebt sich die AfD von den Altparteien ab. Familien- und sexualpolitisch vertritt die AfD Positionen, die teilweise von denen der sogenannten Altparteien abweichen. Vielleicht sehen die ihre Pfründe wegschwimmen, immerhin geht es da um sehr viele gut bezahlte Posten.

DieEinsicht: Was ist mit Patriotismus und Nationalismus?

HerrRettler: Manche Protagonisten der AfD lassen leise den Eindruck aufkommen, als sympathisierten sie mit dem Hitlerfaschismus. Dies lehne ich entschieden ab. Man muss aber berücksichtigen, dass CDU und FDP maßgeblich unter Mitwirkung von ehemaligen Nazi-Größen aufgebaut worden sind. Bundespräsident Heinrich Lübcke war in seinem früheren Leben KZ-Baumeister, der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Hans Filbinger, war in seinem früheren Leben Marine-Richter, der an Todesurteilen wegen Fahnenflucht beteiligt war, und der Verfasser der Rassegesetze der Nazis, Hans Globke, schaffte es bis zum Chef des Bundeskanzleramtes unter Adenauer. NSDAP-Mitglied Kurt Georg Kiesinger wurde nach seinem Eintritt in die CDU gar Kanzler der Bundesrepublik Deutschland. Wenn schon Antifaschismus, dann aber richtig.

DieEinsicht: HerrRettler, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Selbstverteidigungsrecht

 Die Einsicht Dialogische Mitteilungen aus Wittenberg Nr. 57 aus 24 vom 28.10.2024 _________________________________________________________...